Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sichtfelder GbR

 

Präambel

Die Sichtfelder GbR stellt dem Auftraggeber Werbeflächen auf unterschiedlichen Produkten zur Verfügung. Hierfür platziert die Sichtfelder GbR, die vom Auftraggeber übermittelte, Werbeanzeige auf einem im Eigentum der Sichtfelder GbR stehenden Produkt. Das mit den Werbeanzeigen versehene Produkt wird von der Sichtfelder GbR verschiedensten Institutionen zum allgemeinen Gebrauch zur Verfügung gestellt.  Die Tätigkeit der Sichtfelder GbR umfasst, je nach Verlangen des Auftraggebers dabei auch die Konzeption und grafische Ausgestaltung der Werbeanzeige. Geschäftsgrundlage des Vertrages ist, dass die Sichtfelder GbR, innerhalb von einer 12-monatigen Realisierungsphase, ausreichend weitere Auftraggeber akquiriert, um sämtliche Kosten der Finanzierung des Werbeproduktes zu decken.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

 

1. Allgemeines

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sichtfelder GbR gelten für alle Verträge über Werbedienstleistungen zwischen dem Auftraggeber und der Sichtfelder GbR.

1.2 Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender, oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos den Auftrag zur Erbringung der Dienstleistung erteilt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Vertragsparteien gültig.

1.4 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers werden nicht anerkannt.

  1. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Auftraggeber seine Zustimmung mündlich oder in Schriftform erteilt und die Sichtfelder GbR den Auftrag nicht innerhalb einer vierwöchigen Frist zurückweist. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der Auftraggeber seine Zustimmung erteilt.

2.2 Der Auftraggeber erhält nach Auftragserteilung von der Sichtfelder GbR eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

2.3 Die Präsentation und die Bewerbung der Dienstleistung seitens der Sichtfelder GbR stellt kein bindendes Angebot dar. Sollte eine Umsetzung der Werbedienstleistung nach Prüfung der Sichtfelder GbR nicht möglich sein, wird der Auftrag innerhalb der oben genannten vierwöchigen Frist zurückgewiesen.

2.4 Die Vertragssprache ist deutsch.

  1. Vertragslaufzeit

3.1 Die regelmäßige Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist schriftlich gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um 5 weitere Jahre. Im Rahmen der Vertragsverlängerung gelten die für die Erstlaufzeit vereinbarten Zahlungsbedingungen.

3.2 Sofern durch Individualabrede von der regelmäßigen Vertragslaufzeit abgewichen wird, verlängert sich der Vertrag, bei unterbleibender Kündigung innerhalb der in 3.1 genannten Frist, um die im Vertrag individuell vereinbarten Vertragslaufzeit.

3.3 Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auslieferung/Übergabe des Werbeproduktes an die jeweilige Institution. Bei Abweichungen der Regellaufzeit erhält der Auftraggeber gesondert eine schriftliche Bestätigung mit Angabe der Vertragslaufzeit.

3.4 Die Sichtfelder GbR verpflichtet sich, sofern im Auftrag kein Termin zur Auslieferung/Übergabe definiert wurde, spätestens nach 18 Monaten das Produkt, versehen mit der Werbeanzeige, auszuliefern.

  1. Vergütung

4.1 Die Vergütung entspricht der im Vertrag getroffenen Vereinbarung. Wird keine Individualvergütung vereinbart, so gilt die zum Vertragsschluss gültige Preistabelle der Sichtfelder GbR.

4.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass entsprechend dem Steuer Vereinfachungsgesetz von 2017 die Rechnungsstellung elektronisch als PDF per E-Mail erfolgt.

4.3 Wurde keine gesonderte Vereinbarung getroffen, ist die Rechnung sofort ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber befindet sich mit Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatzes zu entrichten (5% über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern). Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden höheren Schadens behält sich die Sichtfelder GbR vor.

4.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die 1. außergerichtliche Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von EUR 12.50 erhoben, für jede weitere außergerichtliche Mahnung ein Mahnbetrag in Höhe von EUR 7.50.

4.5 Sind mit dem Auftraggeber Teilzahlungen vereinbart, so sind diese innerhalb der vereinbarten Fristen bindend. Kommt der Auftraggeber mit einer Teilzahlung ganz oder auch teilweise länger als 14 Kalendertage in Verzug, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Gewährte Rabatte, laut der bei Vertragsschluss vorgelegten Preisliste des jeweiligen Projektes, entfallen.

4.6 Der Zugang der Pre-Notification im Rahmen eines SEPA-Lastschrift-Mandats erfolgt einen Tag vor Fälligkeit.

4.7 Die Sichtfelder GbR ist berechtigt, die ihm zustehenden Ansprüche und vertraglichen Verpflichtungen an Dritte abzutreten.

4.8 Für die Zweitlaufzeit erfolgt die Rechnungsstellung 5 Jahre nach Rechnungsstellung der Erstlaufzeit.

4.9 Befindet sich der Kunde mit Zahlungen aus der Erstlaufzeit oder aus früheren Aufträgen in Verzug, so ist die Sichtfelder GbR berechtigt, die Ausführung des neuen Auftrages von der Vorauszahlung des vereinbarten Preises für den Neuauftrag abhängig zu machen. Insoweit sind die für Sichtfelder GbR tätigen Handelsvertreter und Mitarbeiter zum Inkasso bevollmächtigt.

  1. Datenlieferung / Korrekturabzüge

5.1 Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Anlieferung aller erforderlichen Daten ist für die Durchführung der Werbedienstleistung von absoluter Wichtigkeit und wird essentieller Vertragsbestandteil.

5.2 Alle zur Anfertigung der Werbeanzeige erforderlichen Daten sind der Sichtfelder GbR innerhalb von 8 Werktagen, nach Vertragsschluss, zu übergeben. Die Übergabe erfolgt in elektronischer Form, oder durch Übergabe eines geeigneten Datenträgers. Zulässige Datenformate sind bearbeitungsfähige: JPEG, PDF, PNG, GIF, EPS, AI, MP4 Formate. Die Daten werden ohne Ton eingestellt. Die Texte benötigen eine Mindestschriftgröße von 12pt.

5.3 Der Auftraggeber hat die Daten in hochauflösender Form zu übergeben. Werden fehlerhafte oder komprimierte Daten übermittelt, trägt alleinig der Auftraggeber das Risiko einer fehlerhaften Darstellung. Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechtleistung bei Übermittlung solcher Daten sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4 Bei nicht fristgerechter oder fehlerhafter Datenübergabe ist die Sichtfelder GbR berechtigt nach eigenem Ermessen, anhand der übergebenden Daten und Informationen, eine Werbeanzeige zu erstellen. Etwaige dadurch entstehende Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

5.5 Sofern bei nicht fristgerechter oder fehlerhafter Datenübergabe das Erstellen einer Werbeanzeige durch die Sichtfelder GbR unmöglich ist, ist die Sichtfelder GbR berechtigt das gemietete Werbefeld freizulassen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt davon unberührt. In einem solchen Falle wird die Sichtfelder GbR hinsichtlich der Schadensminderungspflicht versuchen einen neuen Auftraggeber zu akquirieren. Die daraus resultierenden Kosten trägt der Auftraggeber.

5.6 Bei vollständig und fristgerechter Datenübergabe erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug der Werbeanzeige. Fehler oder gewünschte Änderungen sind der Sichtfelder GbR innerhalb von 8 Werktagen nach Zugang des Korrekturabzuges anzuzeigen. Werden der Sichtfelder GbR innerhalb der Frist keine Änderungen angezeigt, so gilt die Werbeanzeige als genehmigt.

5.7 Ändern sich während der Vertragslaufzeit Anschrift, Rufnummer oder sonstige firmenidentitätsstiftende Merkmale, so gewährt die Sichtfelder GbR dem Auftraggeber eine dreimalige kostenlose Korrektur der gedruckten Werbeanzeige innerhalb der in 3.1. festgelegten regelmäßigen Vertragslaufzeit. Bei digitalen Werbeanzeigen gewährt die Sichtfelder GbR dem Auftraggeber eine viermalige kostenlose Korrektur pro Jahr innerhalb der in 3.1. festgelegten regelmäßigen Vertragslaufzeit.

5.8 Die Sichtfelder GbR behält es sich vor, die übermittelten Daten zur Gestaltung und Änderung der Werbeanzeige an Dritte zu übergeben. Die Übergabe erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Gestaltung, der Änderung oder zum Einsetzen auf das Produkt.

5.9 Mehrkosten einer sich verteuernden Gestaltung, individuellen Änderungswünschen oder zusätzlichen Leistungen trägt der Auftraggeber.

5.10 Die Sichtfelder GbR behält sich die finale Gestaltung der Werbeanzeige des Auftraggebers vor. Mit Vertragsschluss willigt der Auftraggeber in Änderungen durch die Sichtfelder GbR hinsichtlich der Gestaltung, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenfall ein. Finale Änderungen seitens der Sichtfelder GbR sind nur zulässig, wenn die bestellte Anzeige grafisch oder räumlich nicht anders zu realisieren ist.

  1. Leistungsumfang

6.1 Die Sichtfelder GbR platziert die Werbeanzeige auf der vom Auftraggeber gemieteten Produktfläche. Das mit der Werbeanzeige versehene Produkt wird nach Ablauf der 12-monatigen Realisierungsphase an die im Vertrag bestimmte Institution übergeben.

6.2 Die Sichtfelder GbR behält sich vor, wegen technischen oder darstellerischen Gründen die gemietete Werbefläche, anderweitig auf dem Werbeprodukt zu platzieren. Dem Auftraggeber ist dabei bekannt, dass es in solchen Fällen zu einer Abweichung der Werbeanzeigengröße im Bereich von +/- 30% kommen kann.

6.3 Die in 6.2. genannten Abweichungen hinsichtlich der Größe oder einer möglichen anderweitigen Platzierung der Werbeanzeige auf dem Produkt berechtigen nicht zur Kürzung der vereinbarten Vergütung. Etwaige Mängel- oder Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind, in Fällen von 6.2, ausgeschlossen.

6.4 Die Sichtfelder GbR legt den Typ und die Bestimmung des Werbeproduktes fest. Im Falle der Gefährdung der Finanzierung des Werbeproduktes ist die Sichtfelder GbR berechtigt, die Werbeanzeige auf einem kleineren oder größeren Produkt zu platzieren. Die vereinbarte Größe der Werbeanzeige bleibt dabei unberührt. Ein ausschließlich zu verwendendes Werbeprodukt gilt nur dann als vereinbart, wenn die Vertragsparteien sich ausdrücklich und schriftlich hinsichtlich des Typs und der Beschaffenheit geeinigt haben.

6.5 Dem Auftraggeber ist bei Vertragsschluss bekannt, dass es bei der Realisierung des Werbeproduktes zu Abweichungen der Farbgebung kommen kann. Diese Abweichungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Gewährleistungsansprüche, die auf solchen Abweichungen beruhen sind ausgeschlossen.

6.6 Mängel oder Reklamationen hinsichtlich der Ausführung und Umsetzung der grafischen Darstellung oder der finalen Platzierung sind der Sichtfelder GbR innerhalb von 6 Wochen, nach Übergabe des Werbeproduktes an die Institution, anzuzeigen. Etwaige Mängel sind schriftlich oder per Mail innerhalb der o.g. Frist anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht sind jegliche Mängel- und Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten der Sichtfelder GbR sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

  1. Wegfall der Geschäftsgrundlage / Rücktritt / Kündigung

7.1 Die Sichtfelder GbR kann nach Ablauf der 18-monatigen Realisierungsphase vom Vertrag zurücktreten, wenn keine ausreichende Deckung der Finanzierungskosten des Werbeproduktes erreicht wurde. Ein Anspruch auf Erfüllung des Vertrages ist nach Wegfall dieser Geschäftsgrundlage ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind im Falle des Wegfalls dieser Geschäftsgrundlage ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten der Sichtfelder GbR sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

7.2 Im Falle des Rücktritts der Sichtfelder GbR werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb einer 14-tägigen Frist zurückerstattet.

7.3 Die Sichtfelder GbR ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber fehlerhafte Daten übermittelt, welche eine grafische oder technische Umsetzung der Werbeanzeige unmöglich macht.

7.4 Die Sichtfelder GbR ist ferner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die übermittelten Daten und deren Inhalte gegen berechtigte Interessen der Sichtfelder GbR und/oder gegen die guten Sitten verstoßen. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen die politische und/oder religiöse Neutralität sowie sonstige sittenwidrige Inhalte.

7.5 Bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzung haben beide Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht.

7.6 Der Ausschluss von Firmen, welche im Wettbewerb mit dem Auftraggeber stehen, kann nicht verlangt werden.

7.7 Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht grundsätzlich nicht. Die Sichtfelder GbR behält sich vor einem Rücktritt oder Stornierung zuzustimmen. Die Ausführungspflicht der Sichtfelder GbR entfällt in diesem Fall. Vor buchhalterischer Bearbeitung des Auftrages wird eine Rücktritts-/Stornierungsgebühr in Höhe von 30% berechnet. Nach Bearbeitung des Auftrages wird eine Rücktritts-/Stornierungsgebühr in Höhe von 60% berechnet. Die Erfassung des Auftrages erfolgt einen Tag nach Beauftragung.

  1. Urheberrechte und Nutzungsrechte

8.1 Der Auftragsgeber hat alle übermittelten Daten auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Hierzu zählt insbesondere die Überprüfung von Marken-, Urheber- und Namensrechten Dritter. Entsprechende Recherchen obliegen allein dem Auftraggeber.

8.2 Im Falle einer Inanspruchnahme der Sichtfelder GbR durch Dritte wegen Verstößen gegen die in 8.1. genannten Rechte, haftet allein der Auftraggeber. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, die Sichtfelder GbR von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.

8.3. Erfolgt die grafische Gestaltung auf Wunsch des Auftraggebers durch die Sichtfelder GbR, räumt der Auftraggeber der Sichtfelder GbR die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Das Recht zur Nutzung gilt mit der Übermittlung der Daten an die Sichtfelder GbR als erteilt.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt ausschließlich Bielefeld, als vereinbart. Bei Auftraggebern die keine Kaufleute im Sinne des HGB sind, gilt vorstehendes nur für den Gerichtsstand des Mahnverfahrens (§§688 ff. ZPO)

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen dieses Vertrags im Übrigen hiervon unberührt.